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NRW Rauchmelder Pflicht

Foto: Gira
Rauchmelder werden beim Ausbruch eines Feuers durch den entstehenden Rauch ausgelöst und warnen somit frühzeitig vor der Gefahr. Dieser Zeitvorsprung kann vor allem nachts lebensrettend sein. Ab dem 01.04.2013 gilt Rauchmelder Pflicht bei allen Neubauten in Nordrheinwestfalen. Auch bestehende Wohnhäuser müssen nachgerüstet werden. Dies muss spätestens bis zum 31.12.2016 erledigt sein.

Der Wohnungseigentümer (z.B. Vermieter) ist für die Anschaffung, Installation und wenn nötig Reparatur oder Ersatz eines defekten Rauchmelders verantwortlich. Für die Reinigung, Instandhaltung (z.B. Batteriewechsel) und jährliche Prüfung ist der Nutzer der Wohnung (z.B. Mieter) verantwortlich. In einer selbstgenutzten Wohnung oder einem Einfamilienhaus ist Eigentümer natürlich für beides zuständig.

In allen Schlafzimmer, Kinderzimmern und anderen Räumen die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden sind Rauchmelder vorgeschrieben. Auch in Fluren besteht eine Rauchmelder Pflicht. Hier besteht jedoch eine Ausnahme, wenn die Flure nicht zu Aufenthaltsräumen führen brauchen keine Rauchmelder installiert werden (z.B. Kellerflur).

Der richtige Rauchmelder für Sie

Es gibt unterschiedliche Ausführungen von Rauchmeldern. Einfache Geräte mit Batterie können flexibel platziert werden. Bei Rauchmeldern mit einer Stromzufuhr entfällt der Batteriewechsel. Die Unterschiede in der Ausstattung der Rauchmelder sind vielseitig. Vernetzte Rauchmelder bieten z.B. die Möglichkeit, dass im Fall eines Feuers alle Rauchmelder im Haus alarmieren. Bis hin zur SMS Alarmierung wenn Sie außer Haus sind ist vieles möglich. Wir finden mit Ihnen zusammen das richtige System passend zu Ihrem Budget und Ihren Anforderungen.

Mehr allgemeine Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie auch auf der Webseite: www.rauchmelder-lebensretter.de

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